AGBs

AGBs

 

 

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen und Beherbergung des Hotel Olymp GmbH & Co. KG

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen und Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie allen weiteren für den Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen der Hotel Olymp GmbH & Co. KG

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Hotelzimmer, sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken, muss mit dem Hotel schriftlich vereinbart werden.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.VERTRAGSABSCHLUSS, – PARTNER

2.1 Vertragspartner sind die Hotel Olymp GmbH & Co. KG (nachfolgend auch Hotel genannt) und der Kunde (nachfolgend auch Veranstalter/Gast genannt).

2.2. Der Vertrag kommt zustande, wenn vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, für seine Anfrage hinterlegt ist und das Hotel dies bestätigt. Bis diese geleistet wird, gilt das Angebot des Hotels als freibleibend. Für den Fall der Buchung über die hoteleigene Homepage, kommt der Vertrag über Anklicken des Buttons „Verbindlich buchen“ durch den Gast zustande.

2.3 Alle unsere Angebote, insbesondere solche in Werbeunterlagen oder im Internet, sind unverbindlich. Sie sind rechtlich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes anzusehen.

3.LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG

3.1 Das Hotel verpflichtet sich, die vom Kunden gebuchten Hotelzimmer und Veranstaltungsräume bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Gast verpflichtet sich, für die Zimmer- und Veranstaltungsraumüberlassung, sowie für die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen, die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zum vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen.

3.3 Die Preise können vom Hotel angepasst werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der gebuchten Zimmeranzahl, der Leistung oder der Aufenthaltsdauer wünscht und das Hotel diesen Änderungen zustimmt.

3.4 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Steuern. Im Falle einer Mehrwertsteueranpassung, erhöhen oder senken sich die Preise anteilig. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Das Hotel kann jederzeit die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, einen Pauschalbetrag (Säumniszuschläge, Bearbeitungsgebühr) zu verlangen.

3.6 Der Kunde ist verpflichtet, zu Beginn oder während des Aufenthaltes eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu leisten, soweit eine solche nicht bereits geleistet wurde.

4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO-      SHOW)

4.1 Ein Rücktritt vom geschlossenen Vertrag oder eine Umbuchung der Veranstaltungsräume oder der Hotelzimmer durch den Kunden ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Dies bedarf der Schriftform.

4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin vereinbart wurde, bis zu dem ein kostenfreier Rücktritt möglich ist, kann der Gast bis zu dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.

Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht. Stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat ersparte Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, ist der Gast verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen zu bezahlen.

4.3 Folgende Stornierungsbedingungen gelten für Veranstaltungsräume, Veranstaltungspauschalen und weitere vereinbarte Leistungen im Zusammenhang mit einer Veranstaltung:

Bis 42 Tage vor Veranstaltung kostenfreie Stornierung der gesamten Veranstaltung

41 – 21 Tage vor Veranstaltung   70% des Gesamtpreises sind zu bezahlen

20 –   0 Tage vor Veranstaltung 100% des Gesamtpreises sind zu bezahlen

4.5 Folgende Stornierungsbedingungen gelten für Zimmerbuchungen, auch im Zusammenhang mit einer Veranstaltung

Bei einer vertraglich gebuchten Zimmerzahl von 1-5 Zimmern ist eine Stornierung bis 1 Tag vor Anreise 18.00 Uhr Ortszeit kostenfrei möglich.

Bei einer vertraglich gebuchten Zimmeranzahl ab 6-20 Zimmern gelten folgende Stornierungsbedingungen:

Bis 42 Tage vor Anreise kostenfreie Stornierung der gesamten gebuchten Zimmer

42 – 07 Tage vor Anreise kostenfreie Stornierung von 02 Zimmern

Bei einer vertraglich gebuchten Zimmeranzahl ab 21 Zimmern gelten folgende Stornierungsbedingungen:

Bis 42 Tage vor Anreise kostenfreie Stornierung der gesamten gebuchten Zimmer

42 – 21 Tage vor Anreise kostenfreie Stornierung von 06 Zimmern

20 – 07 Tage vor Anreise   kostenfreie Stornierung von 02 Zimmern

Es gilt jeweils das Empfangsdatum der Rücktrittsnachricht.

Wenn keine individuellen Buchungsverträge mit abweichenden Stornierungsbedingungen schriftlich festgehalten wurden, gelten die unter Punkt 4 genannten Stornierungsbedingungen.

5. RÜCKTRITT DES HOTELS

5.1 Sofern der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel innerhalb der gleichen Frist seinerseits ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen oder Hotelzimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen, und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung keine feste Buchung tätigt.

5.2 Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Dies gilt insbesondere, falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Auch für den Fall, dass Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder unter Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden, sodass das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist, der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist gilt ein außerordentliches Kündigungsrecht des Hotels.

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer vom Gast bis spätestens 11:00 Uhr zu räumen. Ein Late-Check out bis 14:00 Uhr kann mit Absprache und Genehmigung des Hotels gegen einen Aufpreis in Anspruch genommen werden. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung 100% des vollen Logispreises in Rechnung stellen.

6.4 Liegt der Verschmutzungsgrad eines geräumten Zimmers über dem allgemein als normal zu bezeichnenden Maß, ist das Hotel berechtigt, vom Gast eine entsprechende Reinigungspauschale als Extrakosten abzurechnen. Sollte trotz Rauchverbot im Zimmer geraucht werden, wird eine Reinigungspauschale bzw. Ausfallkosten in Höhe von Euro 250,00 in Rechnung gestellt.

7. VERANSTALTUNG

7.1 Eine Anpassung der ursprünglich gebuchten Teilnehmerzahl um maximal 20% ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Nach Ablauf dieser Frist ist die gebuchte Teilnehmerzahl verbindlich und wird als Berechnungsgrundlage niedergelegt. Abweichungen können durch einen individuellen Vertrag geregelt werden.

7.2 Sollten sich Änderungen im Veranstaltungsablauf vor Ort ergeben, wie zum Beispiel eine Umgestaltung des Veranstaltungsraumes oder Menüänderungen, so wird das Hotel alles zum Zeitpunkt der Offenbarung Machbare tun, um die geäußerten Wünsche in die Tat umzusetzen. Für diese Änderungen werden Mehraufwendungen berechnet.

7.3 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen.

7.4 Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen nur nach schriftlicher Zustimmung des Hotels mitbringen.

7.5 Eingebrachte Gegenstände des Kunden und deren Verwendung haben brandschutztechnischen Anforderungen und behördlichen Vorschriften zu entsprechen. Die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen sind vorher mit dem Hotel abzustimmen.

   8. HAFTUNG

8.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

8.2 Im Falle, dass der Auftraggeber nicht gleichzeitig der Vertragspartner ist, haftet der Auftraggeber dem Hotel gegenüber als Gesamtschuldner.

8.3 Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäuden und Inventar, die durch seine Gäste, seine Besucher, seine Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder von ihm selbst verursacht wurden.

8.4 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes.

8.5 Das Hotel haftet nicht für Schäden an vom Kunden eingestellten Fahrzeugen in den Hotelgaragen oder den Hotelparkplätzen.

9.SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

9.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

9.3 Soweit der Veranstalter Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz des Hotels ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.

9.4 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Hotel und dem Vertragspartner gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Kollisionsrechts.

9.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

9.6 Die vollständigen Datenschutzbestimmungen finden Sie unter https://www.olympmunich.com/datenschutz/